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Webinhalt geteilt: "Stimmen der Atomopfer"
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Webinhalt von 'Anti-Atom-Bündnis in Berlin und Potsdam' geteilt: Video Sammlung "Stimmen der Atomopfer"
Frau Takeishi erzählt:
Kazumi TAKEISHI kommt aus Osaka, Westjapan. 1990 zog sie in die Stadt Fukushima (ca. 60 km entfernt vom AKW Fukushima Daiichi), in der sie eine Familie gründete. Sie arbeitete als Klavierlehrerin und gab Unterricht für Kinder. Der Bezirk Watari, in dem ihr Haus sich befand, wurde nach dem Unfall zu einem der schlimmen Hot Spots. Trotz der hohen Strahlung wurde Watari nicht evakuiert. Im September 2011 verließ sie endgültig Fukushima, um in Osaka zu leben. Sie ist eine der MitanklägerInnen der Klägergruppe aus dem Raum Kansai, zu der ca. 250 Opfer der Nuklearkatastrophe von Fukushima gehören, die juristisch gegen den Staat und TEPCO vorgeht.
Steigende Kosten durch Redispatch
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Blog Beitrag von EWS, von Robert Goldbach
Im deutschen Stromnetz müssen immer mehr Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden. Eine Studie im Auftrag der EWS zeigt Kosten und Lösungswege auf. Nicht nur die Erzeugungsart bestimmt Ihren Strompreis, auch die Netzentgelte machen einen guten Teil davon aus. Doch da sie noch den Gesetzmäßigkeiten der alten Energiewelt unterliegen, sind die Kosten für den Stromtransport in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Stromnetze bringen den Strom von dort, wo er erzeugt wird, dorthin, wo er gebraucht wird. Die Betreiber dieser Netze lassen sich für den Transport vergüten – diese Netzentgelte sind als Bestandteil jeder Stromrechnung eingepreist. (...) Der Ausbau der Erneuerbaren Energien hat dafür gesorgt, dass Strom mitunter recht unterschiedlich verfügbar ist. An einem windstarken, aber bedeckten Tag wird beispielsweise im Norden in den On- und Offshore-Windkraftanlagen viel Strom erzeugt, während im Süden, in dem die Windkraft weniger ausgebaut ist, deutlich weniger fließt. Es bräuchte also viel Leitungskapazität, um den Strom vom Norden in den Süden zu transportieren. Diese ist jedoch noch nicht vorhanden. Vor allem Bayern hat sich jahrelang stark gegen den Ausbau oberirdischer Stromleitungen gewehrt (...)
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Brennelemente-Fabrik in Lingen: Sicherheitsgefahren nicht verheimlichen
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.ausgestrahlt Blog, 26.10.2023 | Julian Bothe
Das Bundeswirtschaftsministerium sieht im Zusammenhang mit dem Einstieg Russlands in die Brennelementefertigung in Lingen die Möglichkeit einer „Beeinträchtigung der Sicherheitsinteressen“ Deutschlands und die Gefahr von „Sabotageakten“ – bis heute.
Im April 2023 schreibt Wirtschaftsminister Robert Habeck: „Die Nukleartechnologie ist ein extrem sensibler Bereich, und Russland kann hier nicht mehr als verlässlicher Partner betrachtet werden.“
Als solch ein Partner betrachtet die Brennelementefabrik in Lingen jedoch weiterhin den russischen, am Krieg in der Ukraine beteiligten Staatskonzern Rosatom. Die Fabrik wollte zuerst in Deutschland ein Gemeinschaftsunternehmen mit Rosatom gründen, um die Produktion der Brennelemente zu erweitern. Als klar wurde, dass das Bundeswirtschaftsministerium dies nicht genehmigen wird, hat Eigentümer Framatome den Antrag Anfang 2022 zurückgezogen. Statt in Deutschland hat Framatome das Gemeinschaftsunternehmen in Frankreich gegründet. Wie das Bundesumweltministerium auf .ausgestrahlt-Anfrage mitgeteilt hat, handelt es sich um das Unternehmen „European Hexagon Fuels S.A.S.“ mit Sitz in Lyon. (...)
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Runterfahren - Atomausstieg ohne Wenn und Aber!
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Wir stellen uns gegen einen Weiterbetrieb der Atomkraftwerke in Deutschland. Alle AKW müssen spätestens am 31.12.2022 abgeschaltet werden. Die Stromversorgung ist im kommenden Winter selbst unter extremen Bedingungen gesichert. Jede Form des Weiterbetriebs eines AKWs - ob als sogenannter Reserve- oder Streckbetrieb - ist überflüssig und blockiert den Ausbau der dringend benötigten erneuerbaren Energien. Gegen jeglichen Betrieb eines AKW gibt es mehr als 100 gute Gründe...
Aus Protest gegen die Bereithaltung von Atombomben ins Gefängnis
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Pressemitteilung
27. Mahnwache im Gefängnis für eine atomwaffenfreie Welt
Ria Makein, Friedensaktivistin aus Nordrhein-Westfalen und Mitstreiterin in unserer Kampagne "Büchel ist überall! - atomwaffenfrei.jetzt", tritt am 9.5.2022 in der Justizvollzugsanstalt Willich II eine Ersatzfreiheitsstrafe an.
Sie ist wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden, weil sie sich in einer gewaltfreien Aktion am 30.4.2019 zusammen mit 16 anderen FriedensaktivistInnen der Gruppe “Büchel-17” Zutritt in den Militärischen Sicherheitsbereich des Atomwaffenstützpunkts Büchel/Südeifel verschafft hatte. Bei der Aktion war zwar der Militärzaun aufgeschnitten worden, aber es war keinerlei körperliche Gewalt gegen Personen angedroht oder angewendet worden.
Diese Handlung des Zivilen Ungehorsams war aus Protest gegen die Bereithaltung von Atombomben der USA im Bundeswehr-Fliegerhorst Büchel erfolgt. Dort üben im Rahmen der "nuklearen Teilhabe" deutsche Piloten, wie sie mit Bundeswehr-Kampfbombern die US-Atomwaffen zu ihren Zielen fliegen können.
Ria Makein setzt ihren Zivilen Ungehorsam fort, indem sie die Zahlung der Geldstrafe in die Kasse des deutschen Staates, der die NATO-Politik der nuklearen Abschreckung mitträgt, verweigert. Sie beabsichtigt, die Strafe als 30tägige Ersatzfreiheitsstrafe demonstrativ im Gefängnis zu tilgen.
Vor ihrem Haftantritt sind bereits 13 Mal Atomwaffengegner:Innen wegen gewaltfreier Aktionen in Büchel im Gefängnis gewesen. Hinzu kommen 13 Inhaftierungen von Aktivist:Innen unserer Schwesterkampagne "EUCOMmunity", so dass es nunmehr die 27. Mahnwache im Gefängnis für eine atomwaffenfreie Welt gibt.
Zur Zeit laufen wegen gewaltfreier Aktionen in Büchel mindestens 11 weitere Strafverfahren gegen Menschen, die offen zu ihrem Zivilen Ungehorsam gegen die Atomwaffenpolitik stehen. Bisher haben bereits 15 Personen Verfassungsbeschwerden eingelegt, nachdem sie wegen „Hausfriedensbruchs“ im Fliegerhorst Büchel rechtskräftig verurteilt worden sind. Die Beschwerden von 14 dieser Personen sind nicht zur Entscheidung angenommen worden, eine weitere Beschwerde eines Verurteilten wurde kürzlich eingelegt und eine weitere ist angekündigt. Zwei verurteilte Frauen, deren Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde, haben deshalb vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage eingereicht, über die noch nicht entschieden wurde.
Ria Makein freut sich über Postkarten, Briefe und Briefmarken zu senden an:
Ria Makein JVA Willich II Gartenstrasse 2 47877 Willich