(Quelle: Klimaretter, Jörg Staude)

Netzentgelt-Privilegien

 UmspannungswerkUmspannungswerk - (Foto: Oest71/Wikimedia Commons)

Seit Mitte Oktober die EEG-Umlage für 2015 festgelegt wurde, reißt die Debatte über die Miniabsenkung um 0,07 Cent nicht ab.

Das absurdeste Beispiel besonderer Privilegien für energieintensive Unternehmen sind z.B. sechs Golfplätze, die vom Netzentgelten befreit sind, auch wenn die Unternehemen der Golfplätze diese Kriterien der Befreiung ab 2015 nicht mehr erfüllen dürften.

(...) Insgesamt aber wird die Zahl der von Netzentgelten befreiten Unternehmen weiter deutlich steigen. Bis Ende September haben bislang 1.000 Unternehmen einen neuen Antrag auf teilweise oder gänzliche Befreiung gestellt, teilt die Bundesregierung in der Antwort weiter mit. Die Gesamtzahl der Genehmigungen und Anträge auf Netzentgeltbefreiung summiert sich damit schon auf rund 6.000. Neben vielen energieintensiven Unternehmen finden sich darunter auch Bekleidungshäuser, eine Fast-Food-Kette, Versicherungen und Banken.

Nach Paragraf 19 der Stromnetzentgelt-Verordnung müssen die Netzbetreiber Unternehmen mit einem besonders hohen Verbrauch verringerte Nutzungsentgelte anbieten. Die entgangenen Einnahmen werden auf alle Netzbetreiber umgelegt. Das regelt die 2012 eingeführte "Paragraph-19-Umlage". Bereits vor dieser Regelung wurden Ausnahmen bei den Netzentgelten gewährt und die dabei entstandenen Kosten verrechnet. (...)

Artikel:  Klimaretter.info: Netzentgelt-Privilegien verteuern Strom