Staatsanwaltschaft besteht auf Strafverfolgung
Am 23.5. findet um 9 Uhr im Saal G105 vor dem Landgericht Stralsund ein Berufungsverfahren gegen zwei engagierte Atomkraftgegner statt. Der Strafvorwurf liegt schon sechs Jahre zurück. Damals 2011, 6 Wochen vor der vorhersehbaren Atomkatastrophe in Fukushima (Japan), haben sich aus Protest gegen die Atomenergiepolitik der Bundesregierung und speziell gegen den gefährlichen Atommülltransport quer durch die Republik nach Lubmin zwei Atomenergiegegner in der Nähe von Ribnitz-Damgarten an die Gleise angekettet und so den Atommüllzug um Stunden aufgehalten. Mit dieser Aktion sollte noch einmal deutlich gemacht werden, dass Widerstand mit zivilen Ungehorsam notwendig ist, um eine prinzipielle Umkehr in der Grundgesetzwidrigen Atomenergiepolitik zu erreichen.