Anti-Atom-Berlin


Staatsanwaltschaft besteht auf Strafverfolgung

Am 23.5. findet um 9 Uhr im Saal G105 vor dem Landgericht Stralsund ein Berufungsverfahren gegen zwei engagierte Atomkraftgegner statt. Der Strafvorwurf liegt schon sechs Jahre zurück. Damals 2011, 6 Wochen vor der vorhersehbaren Atomkatastrophe in Fukushima (Japan), haben sich aus Protest gegen die Atomenergiepolitik der Bundesregierung und speziell gegen den gefährlichen Atommülltransport quer durch die Republik nach Lubmin zwei Atomenergiegegner in der Nähe von Ribnitz-Damgarten an die Gleise angekettet und so den Atommüllzug um Stunden aufgehalten. Mit dieser Aktion sollte noch einmal deutlich gemacht werden, dass Widerstand mit zivilen Ungehorsam notwendig ist, um eine prinzipielle Umkehr in der Grundgesetzwidrigen Atomenergiepolitik zu erreichen.

(28. April 2016 im Fennovoima-Camp - Finnland)

camp finnland 28 april[1] Bildquelle takku.net

Am 28.04. um 15:00 Uhr näherte sich Polizei in Gestalt von Aufstandsbekämpfungseinheiten und einer Hundestaffel dem Camp. Bei den anschließenden Polizeiaktionen, wurde von der Polizei gezielt mit Gummigeschossen auf die Atomkraftgegner*innen geschossen.  Wir berichten über Hintergrund, Widerstand, Polizeiaktion und unterstützen solidarisch die finnischen und internationalen AtomkraftgegnerInnen in Pyhäjoki.

Pressemitteilung

Das Landgericht Münster hat am 25. September 2015 zwei Aktivist*innen zu 110 und 90 Tagessätzen verurteilt, die 2012 mit einer Ankettaktion einen Transport mit angereichertem Uran aufgehalten hatten. Das Gericht sah darin eine Störung öffentlicher Betriebe- die Angeklagten zeigten sich nicht überrascht und kündigten weitere Proteste gegen Atomtransporte an. Außerdem werden sie Rechtsmittel einlegen.

„Gemeint sind wir alle“ stand auf den T-Shirts solidarischer Unterstützerinnen, die anstelle der Angeklagten auf der Anklagebank im Saal des Landgerichts Münster zur Urteilsverkündung Platz genommen hatten. Nach sieben Verhandlungstagen urteilte das Gericht heute im Berufungsverfahren, die beiden Angeklagten hätten mit ihrer Aktion 2012 strafbar gehandelt, ein rechtfertigender Notstand läge nicht vor, die Atomtransporte seien harmlos. Die beiden Aktivistinnen hatten damals einen Zug aus der Urananreicherungsanlage im westfälischen #Gronau über mehrere Stunden aufgehalten um gegen die hochgefährlichen Uranhexafluoridtransporte und den Betrieb der Anreicherungsanlage zu protestieren. Nachdem in den letzten Wochen fließbandmäßig alle Anträge zur Gefährlichkeit von Atomanlagen und Atomtransporten abgelehnt worden waren und sich das Gericht sichtlich nicht mit der Thematik auseinandersetzen wollte, ist das heutige Urteil für niemanden eine Überraschung. Dass die Angeklagte Hanna Poddig zu einer höheren Strafe verurteilt wurde begründete das Gericht mit ihrer vermeintlichen Rädelsführerschaft.

(Quelle: robinwood.de)

Atommüll-Transport nach Lubmin

Bundespolizei scheitert mit überzogenen Kostenforderungen für ihren Einsatz gegen DemonstrantInnen beim Lubmin-CASTOR

RTEmagicCLubmin, 16.12.2010 (Foto: C. Grodotzki)Die beiden AktivistInnen, die im Dezember 2010 mit einer Ankettaktion gegen den Atommüll-Transport nach Lubmin protestiert hatten, haben sich heute erfolgreich vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig gegen einen Gebührenbescheid der Bundespolizei gewehrt.

(Quelle: nirgendwo.info)

Repression

energiewende-hauptbahnhofAuf der großen, gut besuchten Ernergiewendedemo von November 2013 in Berlin versuchte die Polizei, KletteraktivistInnen daran zu hindern, ihre Meinung mittels Transparenten an einer großen Säule vor dem Hauptbahnhof kund zu tun. PolizeibeamtInnen stürzten sich auf eine Kletterin, die sich in ca. 2 Metern Höhe gesichert noch in Reichweite befand. Sie zogen an ihr herum und weigerten sich, das Gesetz der Schwerkraft anzuerkennen: je mehr an der Kletterin gezogen wurde, desto fester zog sich ihre Sicherung. Die Kletterin bekam keine Luft mehr, wurde durch das Zerren der PolizeibeamtInnen verletzt. Zahlreiche DemonstrantInnen (unter)stützten die Kletterin, wiesen die Polizei auf die Rechtswidrigkeit ihres Handeln hin. Der letzte Gerichtsbeschluss über die Zulässigkeit einer solchen Kletteraktion zum Zweck der Meinungsäußerung war nur wenige Monate alt (Az. VG Berlin 1 K 257.11). Es half aber nichts. Die Situation eskalierte, als ein Beamter in der unübersichtlichen Menschenmenge ein scharfes Messer zog. Panik brach aus. Die Polizei zog sich schließlich ohne Angabe von Gründen zurück.

Die Kletterin erlitt diverse Prellungen und eine Kreislaufstörung, ihren Weg nach oben setzte sie nach einer Pause mit Hilfe eines anderen sich bereits oben befindlichen Kletteraktivisten fort. Die beiden konnten schließlich zur Freude aller DemonstrationsteilnehmerInnen und FotografInnen ihre Banner gegen Kohlekraft in luftiger Höhe zeigen.
Vor Gericht soll sich nicht die gewalttätige Polizei, sondern die Kletteraktivistin verantworten. Wie oft zeigt die Polizei das Opfer ihrer Gewalt an. Die Angeklagte hat gegen den Strafbefehl wegen Körperverletzung, Widerstand und Beleidigung vom Amtsgericht Tiergarten in Höhe von 90 Tagessätzen Einspruch erhoben.

Update (12.07.2015): Die Aktivistin wurde in erster Instanz wegen Beleidung zu 45 Tagessätzen verurteilt.

Der Prozess gegen einen weiteren Aktivisten (wegen Beleidigung) war am 8. Juni 2015.

Artikel: Berlin: Kletteraktivistin vor Gericht

Amtsgericht Ribnitz-Damgarten

prozess castorIm Prozess gegen zwei Castor-Gegner, denen Nötigung vorgeworfen wird, wurde heute (am 28.11.2013) vor dem Amtsgericht Ribnitz-Damgarten das Urteil gesprochen. Die beiden Angeklagten wurden freigesprochen . Der Richter Neumann begründete sein Urteil damit, dass die Beschuldigten mit ihrer Aktion nicht den Castor aufhalten wollten, sondern medienwirksam und friedlich von ihrem Recht der Meinungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch gemacht haben.

(Quelle: eichhoernchen)

Amtsgericht Potsdam

Amtsgericht Potsdam stellt Verfahren gegen Kletteraktivistin ein.

fuldabrueckeQuelle: blog.eichhoernchen - Abseilaktion gegen Castor - FuldatalbrückeVor dem Amtsgericht Potsdam wurde in den vergangenen Monaten gegen UmweltaktivistInnen der Gruppe "Brückentechnologie" vor der Amtsgericht Potsdam wegen Ordnungswidrigkeiten verhandelt.

Hintergrund der Verhandlungen war eine spektakuläre Kletteraktion an einer über 70 Meter hohen ICE-Brücke gegen den Castortransport nach Gorleben 2010. Der Castorzug kam damals für mehre Stunden in Altmorschen bei Kassel zum Stehen. Die Verfahren gegen 3 AktivistInnen der Gruppe wurden bereits im Februar 2013 bei einer mündlichen Verhandlung eingestellt worden.

International:

Kaliningrad: 100 Personen demonstrieren gegen AKW

Hundert Anti-Atom Aktivisten gingen am 1. Oktober 2011 trotz eines Demonstrationsverbotes der Behörden im russischen Kaliningrad auf die Straße. Ihre Forderung: die Bevölkerung der zwischen Polen und Litauen gelegenen russischen Exklave solle in einem Referendum zu ihrer Haltung zum geplanten Atomkraftwerk befragt werden. Trotz des Verbotes der Aktion ließ die Polizei die Demonstration gewähren, die sich nach einer Stunde auflöste. (...)

(Quelle: scharf-links, von Bernhard Clasen )

© 2010 - 2023 Anti-Atom-Berlin
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell und für die Funktion der Seite wichtig. Natürlich können Sie unsere Website grundsätzlich auch ohne Cookies betrachten, wenn auch mit Einschränkungen. So werden Sie beim Besuch auf unseren Seiten danach gefragt, ob Sie Cookies akzeptieren, wenn Sie ablehnen, werden z.B. Videos und andere externe Scripte durch unser System blockiert.