Bundesverfassungsgericht
Energiekonzerne müssen für Atomausstieg entschädigt werden

Die Betreiber von Kernkraftwerken können auf Entschädigung hoffen. Der Atomausstieg sei im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar, urteilte das Verfassungsgericht.
Die Betreiber von Kernkraftwerken können mit Entschädigung rechnen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
E.ON, RWE und Vattenfall hatten gegen den 2011 beschlossenen Atomausstieg geklagt (...)
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