Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Halten sich Demonstranten rechtswidrig bei einer Blockade auf Bahngleisen auf, darf die Polizei sie deshalb nicht ohne Einschalten eines Richters in Gewahrsam nehmen. Das Bundesverfassungsgericht gab einem Castor-Gegner Recht. Ihm steht Schmerzensgeld zu.
Einem Atomkraftgegner, den Polizisten bei einem Castor-Transport nach Gorleben in Gewahrsam genommen hatten, steht Schmerzensgeld zu. Das Bundesverfassungsgericht gab der Klage des Mannes statt, wie in Karlsruhe mitgeteilt wurde. (...)