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(Quelle: © juragentur.de)

Castor

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg will umfassenden Beweis über die Sicherheit von Castor-Transporten nach Gorleben erheben. Das entschied das jetzt das OVG, damit setzen die Lüneburger Richter eine bereits zwei Jahre alte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts um.

Die rechtliche Auseinandersetzung begann, weil zwei AnwohnerInnen gegen den Castor-Transport im November 2003 wegen der Gefahren durch Atommüll-Transporte klagten. Das OVG hatte diese
Klage abgewiesen, weil nicht „drittschützend“ für einzelne Bürger. Im März 2013 wurde diese Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben.

Beim Betrieb der Atomkraftwerke selbst sei der „Drittschutz“ unumstritten. Bei den Castor-Transporten könne nichts anderes gelten, so die Leipziger Bundesrichter zur Begründung.

 

Artikel im juraforum.de: OVG Lüneburg will Beweis für Castor-Transportsicherheit erheben


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