Einwendungen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung ( UVP) zu Stilllegung und Abbau des Forschungsreaktors BER II des Helmholtz-Zentrums Berlin (HZB) sind bald möglich – wohl ab Mitte November
Themen für Einwendungen könnten z.B. sein:
- Uneingeschränkte Freimessung
- Fehlender Nachweis einer Deponie für bedingt (also mit Auflagen) freigemessenen Müll / spezifisch freigemessene Reststoffe des Rückbaus (§ 3 Absatz 1 Nr. 8 AtVfV)
- Sichere Pufferlagerung im Bereich der Pufferflächen und der Pufferlagerung der NLH II gegen erhöhte Direktstrahlung
- Sichere Pufferlagerung im Bereich der Pufferflächen und der Pufferlagerung der NLH II gegen Gefahren von außen
- Einwendung gegen die Anzahl der Öffentlichkeitsbeteiligungen und Genehmigungen:
z.B. sollte je Abbauphase oder fortgeschrittenen Planungs- und Erfahrungsstand je eine UVP stattfinden. Dies kann zu zeitnaher Bearbeitung führen, da sich der Rückbau über Jahrzehnte hinzieht. Der Stand von Wissenschaft und Technik kann berücksichtigt werden und die Öffentlichkeit erneut beteiligt werden. - Es darf also keine Verlagerung von Vorgängen ins aufsichtliche Verfahren geben
- Überflüge, Absturz eines Verkehrsflugzeuges, z.B. Airbus A380
- Findet eine Alternativen Prüfung zu Bewertung beim Vorgehen / bei Verfahrensschritten statt? z.B. wird auf das baldige Auslaufen der Betriebsgenehmigung des Zwischenlagers Ahaus eingegangen und damit zu dem Verbleib des hochradioaktiven Brennstoffes dorthin?
- Wie sicher ist der hochradioaktive Müll bei einer jetzigen Gefahrenlage und neuen Techniken in der veralteten Brennelemente-Zwischenlagerhalle in Ahaus?
- Fehlendes Aufzeigen von Alternativen, wenn bestimmte Annahmen nicht eintreten,
z.B. in Bezug auf die Abgabe an Schacht Konrad. - Werden die möglichen Auswirkungen terroristischer Angriffe, besonders neueren Typs wie Drohnen, auf die noch unkonditionierten Abfälle beim Rückbau auf Hallen und offene Lagerplätze untersucht?
- Ist der Transport der hochradioaktiven Brennstäbe als sicher dargestellt?
- Transporte sind so weit wie möglich zu vermeiden. Eine Verschiebung von Risikopotenzial an andere Standorte ist ethisch nicht gerechtfertigt.
Welches Sicherheitsrisiko fällt Dir auf, dass hier fehlt?
Wer ist betroffen? Eigentlich jede Person, die nicht weiß, ob die Deponie mit spezifisch freigemessenem Müll bei ihr in der Nähe sein könnte.
Der "Berliner Experimentier-Reaktor II“ soll abgebaut werden. Gerade bei Abbrucharbeiten wird radioaktives Material freigesetzt, das vorher im Gebäude und seinen Einrichtungen gebunden war. Dadurch wachsen die Gefahren für Boden, Wasser, Luft und Lebewesen. Die Umweltbelastungen durch die Weiterbehandlung und Unterbringung dieses Materials müssen so gering wie möglich gehalten werden. Um dies zu gewährleisten ist im Atomgesetz ein Genehmigungsverfahren vorgesehen, das auch Einwendungen der Öffentlichkeit vorsieht. Bürger können ihre Bedenken und ihr Wissen in das Verfahren einbringen, um zu einer besseren Entscheidung der Behörde beizutragen. Diese Chance sollten wir nutzen.
Anti Atom Berlin hat in den letzten 7 Jahren in der Begleitgruppe, Informationen und Dokumente zum Dialogverfahren, zusammen mit interessierten BürgerInnen sowie VertreterInnen von Verbänden, Parteien und Institutionen den Dialog mit dem HZB geführt. Die gemeinsamen Standpunkte und Empfehlungen der Begleitgruppe, zusammengestellt durch Oda Becker, sind hier veröffentlicht: https://www.helmholtz-berlin.de/media/media/projekte/rueckbau/dialog/dokumente/gemeinsame-standpunkte-und-empfehlungen-scoping-bericht-hzb.docx.pdf
Diese Empfehlungen werden voraussichtlich vom HZB nicht in die auszulegenden Unterlagen zum UVP-Verfahren übernommen. Sie können als Grundlage für mögliche Einwendungen verwendet werden.
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (Sen/UVK) informiert auf ihrer Internetseite: Atomrechtliche Genehmigungsbehörde durch Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin und in lokalen Tageszeitungen wo, wann und für wie lange die Antragsunterlagen eingesehen werden können.
Welches Sicherheitsrisiko fällt Dir auf, dass genauerer Betrachtung bedarf? Dann erhebe eine Einwendung, wohl ab Mitte November :-) oder nimm mit uns Kontakt auf.

